Rettungswesen
Im Gesetz war genau beschrieben, wie man mit Menschen und Fracht umgehen sollte, wenn ein Schiff strandete. Damit sollte sichergestellt werden, dass dem Schiffseigner kein Unrecht geschah. Viele Instanzen waren an der anschließenden Arbeit beteiligt.
Das Rettungswesen
Wenn ein Schiff strandete, rettete die Mannschaft der nächstgelegenen Rettungsstation zunächst die Besatzung mit Raketenapparat oder Rettungsboot. Oft ging es gut, aber gelegentlich gelang es der Rettungsmannschaft nicht, das Schiff zu erreichen und die Besatzung ertrank.
Der Strandvogt
Der Strandvogt war der örtliche Vertreter der Behörden. Wenn ein Schiff strandete, musste der Strandvogt für die Unterkunft der Überlebenden und die Bestattung der Ertrunkenen sorgen. Der Hof des Strandvogts verfügte über zusätzliche Zimmer und auch Räumlichkeiten zur Aufbewahrung der Verstorbenen. Der Strandvogt ließ die Bergungsgilde rufen und Wachen an Schiff und geborgener Ladung aufstellen, um Plünderungen zu verhindern. Es war auch Aufgabe des Strandvogts, das an Land getriebene Gut vom Strand einzusammeln. Zu guter Letzt benachrichtigte der Strandvogt den Polizeimeister, der ein Protokoll schrieb, und den Zollbeamten, der die geborgenen Waren verzollte.
Das Foto zeigt Strandvogt N. C. Kirk aus Vrist und dessen Frau, um 1920.
Der Konsul
Der zuständige Konsul für das Herkunftsland des gestrandeten Schiffs wurde gerufen und er hatte die Aufgabe, den Kapitän über seine Pflichten und Rechte aufzuklären. In Lemvig gab es mehrere Konsuln, die verschiedene Länder vertraten. Auf dem Foto ist Konsul Mathias Møller aus Lemvig zu sehen, der unter anderem norwegischer und schwedischer Konsul war.
Der Kapitän
Der Kapitän des gestrandeten Schiffes (oder in seiner Abwesenheit die Reederei) bezahlte für die Bergungsarbeiten, die Wachen an den geborgenen Waren, Gebühren an die Zollbeamte sowie für die Unterbringung der Mannschaft. Der Kapitän konnte gegen Zahlung der Kosten für die Strandung die Freigabe der Ausrüstung und der Ladung verlangen, oder sich damit einverstanden erklären, das die gestrandeten Güter versteigert wurden. Letzteres geschah am häufigsten. Auf dem Foto ist Oscar von Krämer zu sehen, der Kapitän der russischen Fregatte Alexander Nevskij war, die bei Harboøre 1868 strandete.
Die Bergungsgilde
Alle erwachsenen, nicht vorbestraften Männer der Gemeinde durften Mitglied der Bergungsgilde sein. Sobald ein Schiff strandete, begann die Bergungsgilde Ladung, Ausrüstung, Proviant, usw. zu löschen. Materialien aus dem Wrack, wie Holz und Seile, wurden auch an Land gebracht. Man konnte sich ein gutes zusätzliches Einkommen verdienen, wenn man Ladung von gesungenen Schiffen barg. Um 1980 wurden die Bergungsgilden aufgelöst, weil zu wenig Schiffe strandeten.
Strandgutauktion
Strandgutauktionen wurden in den Zeitungen bekannt gegeben und die Einnahmen aus der Auktion deckten die Kosten für die Strandung. Sofern ein Überschuss erwirtschaftet wurde, fiel dieser dem Reeder zu. Nur die wertvollsten Gegenstände und Schiffspapiere wurden nach Hause an die Eigentümer geschickt. Als die russische Fregatte Alexander Nevskij 1868 sank, schickte man die Geschütze und die Galionsfigur nach Hause nach Russland. Den Rest versteigerte man auf einer Auktion.
Vorstrand-Auktion
Güter, die lose auf den Strand gespült wurden, gehörten dem Staat. Der Strandvogt sammelte sie auf seinem Hof, um sie jedes Frühjahr bei einer sogenannten Vorstrand-Auktion zu versteigern. Dieses System funktioniert im Prinzip auch weiterhin, da es nach wie vor verboten ist, Holz und an Land gespülte Güter vom Strand mitzunehmen. Die Zahl der Auktionen hält sich jedoch heute in Grenzen, da nicht mehr viel angespült wird. Das Foto zeigt eine Vorstrand-Auktion bei Strandvogt Chr. Ørum in Vrist, 1978. Mitten in der Gruppe bietender Männer steht Auktionator Holger Østergaard mit seinem Auktionshammer.
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